Das KIT betreut Angehörige und Opfer nach ...
- Überbringung der Todesnachricht mit der Polizei
- erfolgloser Reanimation
- Tod im öffentlichen oder häuslichen Bereich
- plötzlichem Kindstod
- Tod eines Kindes oder Jugendlichen
- vollzogenem Suizid
- schwerem Verkehrs- oder Arbeitsunfall
- massiver Gewalterfahrung
- sexueller Gewalt
- gewalttätigen Familienkonflikten
- Überfall
- Geiselnahme
- Amoklauf
- Bränden mit Schwerstverletzten oder Toten
- Evakuierung