Mitarbeiterinnen des DRK Rettungsdienstes. Foto: A. Zelck / DRKS

Das bayerische Rote Kreuz

Foto: Portrait von Henry Dunant - Gründer des Roten KreuzesBoissonnas / DRK GS

Der Schweizer Kaufmann erlebte in der Schlacht von Solferino 1859 das Leid der zahllosen unversorgten Verwundeten auf dem Schlachtfeld und organisierte spontan Hilfe durch Bewohner der umliegenden Dörfer. Tief beeindruckt warb er in den Folgejahren für internationale Vereinbarungen zum Schutz Kranker und Verwundeter im Kriegsfall und für Vereinigungen von Freiwilligen zur medizinischen Hilfe. 1864 trafen sich erstmals Vertreter mehrerer Staaten in Dunants Heimatstadt Genf und vereinbarten die Genfer Konvention, die diese Anliegen im Sinne Dunants regelte. Ihr folgten in den nächsten Jahrzehnten weitere Konventionen, die als grundlegendes Völkerrecht Gemeingut der Weltgemeinschaft wurden.

Als Garant für die Konventionen und international tätige unabhängige humanitäre Autorität wirkt seither das Internationale Komitee vom Roten Kreuz mit Sitz in Genf. Das Rote Kreuz, der Rote Halbmond und der Rote Kristall, sind Kenn- und Schutzzeichen von IKRK und den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. 

In Deutschland bildeten sich schon bald nach der Genfer Konferenz erste „Frauenvereine zur Pflege verwundeter Krieger“, aus denen sich die heutigen Rotkreuzgemeinschaften entwickelten. 1921 wurde das DRK als Dachorganisation der Landesverbände gegründet. 1933-45 vom NS-Regime gleichgeschaltet, formierte sich das DRK nach dem Zweiten Weltkrieg erneut als unabhängige Organisation mit heute über viereinhalb Millionen Mitgliedern.

Unsere sieben Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert.

Unser Auftrag ist es, das Humanitäre Völkerrecht zu verbreiten. Dessen Kernstück sind die Genfer Abkommen.

Die Idee, Menschen zu helfen, ohne auf Religion oder Nationalität zu achten, geht auf den Schweizer Henry Dunant zurück.

Die DRK-Bundessatzung regelt die Aufgaben und die Koordination unseres Bundesverbandes.