Wohnung, Einkauf, Wäsche – in dieser Hinsicht stellt die Bewältigung des Alltags für viele Menschen eine Belastung dar. Wenn zusätzlich Erkrankungen oder Gebrechlichkeiten vorliegen und die vielen Haushaltsaufgaben nur noch eingeschränkt abgearbeitet werden können, kann auch schon ein wenig Hilfe enorm entlasten. Das Rotes Kreuz unterstützt durch hauswirtschaftliche Hilfen.
Unser flexibles Angebot der Haushalts- und Einkaufshilfe (Hauswirtschaftliche Hilfe) richtet sich an Menschen, die aufgrund zunehmender Altersbeschwerden oder nach einem Unfall bzw. einer schweren Krankheit ihren Alltag alleine nicht mehr meistern können.
Wieviele Stunden Unterstützung geleistet wird, kann individuell vereinbart werden. Auch einmalige Hauswirtschaftliche Hilfe ist möglich. Eine Vertragsbindung besteht nicht.
Über die Pflegeversicherung bestehen viele Möglichkeiten, Leistungen der Hauswirtschaft und andere Unterstützungen ganz oder teilweise von den Pflegekassen erstattet zu bekommen: Seit 2017 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf Erstattung von Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich*.
Bei Verhinderung der Angehörigen kann die sogenannte Ersatzpflege greifen oder Leistungen werden je nach Pflegegrad über zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste erbracht.
* Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Betrag wird ganz oder teilweise über Kostenerstattung bei der Pflegekasse refinanziert.