Die Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst gliedert sich nach dem DGUV Grundsatz 304-002 in zwei Stufen:
Nach §27 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) darf der Unternehmer als Betriebssanitäter nur Personen einsetzen die von einer Stelle aus- und fortgebildet worden sind, welche von den Unfallversicherungsträgern zugelassen ist.
Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) hat an verschiedenen Standorten diese Zulassung erhalten. Für die Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern in Oberbayern ist der BRK-Bezirksverband Oberbayern zuständig.
Bei Interesse finden Sie hier das aktuelle Bildungsangebot.